Fotograf als Beruf

Es gibt verschiedene Wege, den Beruf des Fotografen zu erlernen und auszuüben:

  • staatlich anerkannte Lehre im Handwerk mit der Abschlussprüfung als Geselle oder eine IHK-Abschlussprüfung beziehungsweise Abschlussprüfung an Berufsfachschulen und
  • mit der zusätzlichen Möglichkeit der Aufstiegsweiterbildung durch das Ablegen der Meisterprüfung oder der Prüfung als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Fototechnik durch ein Studium an einer staatlichen Fachschule oder
  • als grundständige Ausbildung ein Studium an einer Hochschule (Akademie, Kunsthochschule) oder Fachhochschule.
  • vereinzelt eine autodidaktische Aneignung und Tätigkeit, zum Beispiel verbunden zunächst mit einer Assistentenstelle bei einem bereits etablierten Fotografen.

In Deutschland gibt es einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Fotograf, daher ist die Berufsbezeichnung geschützt, jedoch, ohne sich als Fotograf nennen zu dürfen, steht die Ausübung des Berufes, im freiberuflichen Sinne, auch Autodidakten offen. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Gewerbe nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003, zu den zulassungsfreien Berufen, d. h., dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Trotzdem ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Berufskammer notwendig. Die Berufsbezeichnung Fotograf ist nach wie vor, wie die Berufsbezeichnungen Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur gesetzlich geschützt. Der Titel Meister, staatl. geprüfter Techniker und die akademischen Grade bzw. staatlichen Abschlussbezeichnungen Diplom, Bachelor oder Master werden nur nach einem absolviertem Fachschul- bzw. (Fach-)Hochschulstudium verliehen.

Die Berufsbezeichnung staatl. gepr. Fotodesigner und der akademische Grad Diplom-Foto-Designer darf nur nach erfolgreich absolvierter Ausbildung geführt werden.

Hingegen sind die Begriffe Designer, Bildreporter, Bildjournalist, Bildberichterstatter, Fotoartist, Fotodesigner, Bildermacher oder schlichtweg nur Fotografie keine geschützten Bezeichnungen und werden überwiegend von Autodidakten genutzt.

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fotografie // Lizenz: Creative Commons BY SA

Werbeanzeigen